EStG § 16
Zur Frage, ob Ausgaben eines Lehrers zur Wiederherstellung seines außerhalb einer beruflichen Verwendung beschädigten Privatkraftfahrzeuges deswegen Werbungskosten darstellen können, weil die Schadensverursachung durch einen ehemaligen Schüler - offenbar als Rache- bzw Vergeltungsakt in bezug auf eine frühere Unterrichtstätigkeit - erfolgte, kann folgendes festgehalten werden: