vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Mittelbare Frauendiskriminierung durch Leichtlohngruppen

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtMonika DrsRdW 1995, 23 Heft 1 v. 1.1.1995

GleichbG: § 2

1. Eine mittelbare Diskriminierung liegt im wesentlichen dann vor, wenn der Unterscheidung zwar ein anderes Kriterium als das der Geschlechtszugehörigkeit zugrunde liegt, die diskriminierenden Folgen der Unterscheidung jedoch die Angehörigen eines Geschlechts weitaus überwiegend treffen. Auf die Absicht des Diskriminierenden kommt es dabei nicht an.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!