Mit der arbeitsvertraglichen Umsetzung der EG-Richtlinie 77/187 durch das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG BGBl 1993/459) erfolgte auch eine ergänzende Regelung der betriebsverfassungsrechtlichen Auswirkungen von Organisationsänderungen (ArbVG-Nov BGBl 1993/460)1). Damit ist im Zusammenhang mit Änderungen der Betriebs- bzw Unternehmensorganisation eine praktisch lückenlose Geltung von BVen gewährleistet2).