vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Entscheidungsgegenstand bei mehreren Forderungen und Gegenforderungen

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1995, 17 Heft 1 v. 1.1.1995

ZPO § 502 Abs 2

Eine zur Aufrechnung eingewendete Gegenforderung ist bloß eine den eingeklagten Anspruch gegebenenfalls vernichtende Tatsache. Sieht man von den Fällen ab, in denen sie Gegenstand einer Widerklage oder eines Zwischenantrages auf Feststellung bildet, ist für die Beurteilung des Entscheidungsgegenstandes die Höhe der eingeklagten Forderung maßgebend, zumal die Entscheidung über die

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!