ABGB: § 1310, 3. Fall
ZPO § 228
Eine auf § 1310, 3. Fall ABGB gestützte Haftung des Schädigers für künftig entstehende nachteilige Folgen der schädigenden Handlung kann nicht zum Gegenstand eines Feststellungsbegehrens gemacht werden.
ABGB: § 1310, 3. Fall
ZPO § 228
Eine auf § 1310, 3. Fall ABGB gestützte Haftung des Schädigers für künftig entstehende nachteilige Folgen der schädigenden Handlung kann nicht zum Gegenstand eines Feststellungsbegehrens gemacht werden.