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Zum Gegenstand eines Feststellungsbegehrens

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1995, 17 Heft 1 v. 1.1.1995

ABGB: § 1310, 3. Fall

ZPO § 228

Eine auf § 1310, 3. Fall ABGB gestützte Haftung des Schädigers für künftig entstehende nachteilige Folgen der schädigenden Handlung kann nicht zum Gegenstand eines Feststellungsbegehrens gemacht werden.

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