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Berufs-Kartenspieler als Unternehmer

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1994, 232 Heft 7 v. 1.7.1994

UStG § 2

Durch das Kartenspiel (hier: Skat, Rommé) gegen Geld wird (gegenüber den Mitspielern) eine umsatzsteuerpflichtige sonstige Leistung bewirkt. Die Nachhaltigkeit der Tätigkeit ergibt sich (hier) aus dem täglichen Umfang der Spieltätigkeit und aus der Höhe der Erlöse und Einsätze, aus der mehrjährigen Dauer der Spieltätigkeit sowie aus der unternehmensverwandten Haupt-Berufstätigkeit als nichtselbständiger Croupier.

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