UStG § 2
BAO § 45
Veräußert ein gemeinnütziger (mildtätiger) Verein neben der Ausführung anderer steuerpflichtiger und steuerfreier Umsätze mehrmals ihm von Todes wegen zu Gunsten der Verfolgung gemeinnütziger Zwecke zugewendete Vermögensgegenstände (Grundstücke, Wertpapiere, Hausrat - hier: 25 bis 85 Fälle jährlich - und Fahrzeuge), so fallen sie jedenfalls dann in den Rahmen seines Unternehmens (und nicht in die „Vereinssphäre“), wenn sie für sich allein nachhaltig sind.