KV Angestellte des Gewerbes
Die Vereinbarung der Angestellteneigenschaft führt nicht notwendig auch zur Anwendung des entsprechenden Angestelltenkollektivvertrages auf das Arbeitsverhältnis.
OGH 10. 12. 1993, 9 Ob A 347/93 (OLG Wien 6. 8. 1993, 34 Ra 34/93; ASG Wien 7. 10. 1992, 24 Cga 600/92)