HGB § 54
ABGB § 1029
Wird ein Mitarbeiter zum Leiter eines Zweigbetriebes bestellt, so liegt darin jedenfalls die Erteilung einer Handlungsvollmacht für die dort routinemäßig anfallenden Geschäfte.
HGB § 54
ABGB § 1029
Wird ein Mitarbeiter zum Leiter eines Zweigbetriebes bestellt, so liegt darin jedenfalls die Erteilung einer Handlungsvollmacht für die dort routinemäßig anfallenden Geschäfte.