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Zur Anwendung des § 2 Abs 3 MRG

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1994, 208 Heft 7 v. 1.7.1994

MRG § 2 Abs 3

§ 2 Abs 3 MRG ist jedenfalls auch dann anzuwenden, wenn der Hauptmietvertrag zwar vor, der Untermietvertrag jedoch nach dem Inkrafttreten des Mietrechtsgesetzes geschlossen wurde.

OGH 13. 4. 1994, 3 Ob 523/94 (verstärkter Senat)

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