vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Gutglaubenserwerb eines Leasingfahrzeuges in öffentlicher Versteigerung

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1994, 204 Heft 7 v. 1.7.1994

ABGB §§ 367, 368

EO § 253

Der Typenschein ist als Sache ohne Vermögenswert nicht Gegenstand der Pfändung. Der Ersteher hat gegen den Verpflichteten auch keinen Herausgabeanspruch. Wird daher bei einer öffentlichen Versteigerung bekannt, daß der Typenschein fehlt, muß der Bietinteressent deshalb allein noch keinen „gegründeten Verdacht“ gegen das Eigentum des Verpflichteten haben. Er ist daher auch nicht zu weiteren Nachforschungen verpflichtet und muß insbes nicht in das Pfändungsprotokoll Einsicht nehmen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!