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Judikaturwende bei Exekutionskosten im Wiedereinsetzungsfall?

WirtschaftsrechtPaul OberhammerRdW 1994, 202 Heft 7 v. 1.7.1994

I. Das Kostenrecht ist seit der 1. GEN 19141)1)Vgl Art VI § 34 1. GEN, RGBl 1914/118. der Kognition des OGH entzogen; um von einer „echten“ Judikaturwende sprechen zu können, müßten daher alle 21 Gerichtshöfe, die zur Ausübung der Zivilgerichtsbarkeit in zweiter Instanz berufen sind, ihre Auffassung ändern - im hier interessierenden Zusammenhang ist von der Neuorientierung der Rsp nur eines dieser Gerichtshöfe - des LG Eisenstadt - zu berichten, die aber deshalb besonderes Interesse verdient, da sie eine Frage betrifft, in der die hRsp in der Lehre jüngst mehrfach auf vehemente Kritik gestoßen ist.

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