Nach der Entscheidung des VwGH vom 23. 5. 1990, 88/13/0193, ÖStZB 1990, 431 zum EStG 1972 ist der Gewinn aus der Betriebsaufgabe zeitpunktbezogen zu ermitteln (ebenso bereits E 17. 1. 1989, 88/14/0190, ÖStZB 1989, 245). Die Entscheidung wurde von Quantschnigg kritisiert: „Der VwGH opfert in bedenklicher Weise einen der tragenden Grundsätze des Bilanzsteuerrechts, nämlich jenen der Gewinnrealisierung“; im Geltungsbe-
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