AZG § 10
Hat der Arbeitnehmer während der Reise außerhalb der Normalarbeitszeit das Fahrzeug selbst zu lenken, so ist diese Reisezeit nicht in jedem Fall als Vollarbeitszeit (Überstundenleistung auf der Grundlage des Normallohnes) zu qualifizieren.
OGH 22. 9. 1993, 9 Ob A 182/93 (OLG Linz 13. 1. 1993, 13 Ra 107/93; LG Linz 31. 8. 1992, 13 Cga 214/91)