ABGB §§ 90, 98, 100
Haben Ehegatten für die Tätigkeit des einen im Betrieb des anderen einen Arbeitsvertrag abgeschlossen, so ist im Zweifel anzunehmen, daß sie diese Tätigkeit zur Gänze dem Arbeitsvertragsrecht unterwerfen wollten.
OGH 22. 9. 1993, 9 Ob A 169/93 (OLG Graz 25. 3. 1993, 7 Ra 124/93; LGZR Graz 1. 6. 1992, 33 Cga 74/92)