KStG 1966: §§ 8, 17
BAO § 22
1. Der Umstand, daß im ausgeschütteten Reingewinn auch Gesellschafterzuschüsse ihren Niederschlag gefunden haben, ist weder handels- noch steuerrechtlich zu beanstanden (vgl VwGH 25. 3. 1981, 445/79). Es braucht daher nicht geprüft zu werden, ob der Umstand einer (allfälligen) Einlagenrückgewähr mit der Frage nach einer ausschüttungsbedingten Teilwertabschreibung des durch aktivierte Gesellschafterzuschüsse erhöhten Beteiligungsansatzes verknüpft werden kann.