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Zur Teilwertabschreibung von Firmenwerten bei Rauchfangkehrern

SteuerrechtErlaßrundschau SteuerrechtRdW 1994, 119 Heft 4 v. 1.4.1994

EStG: § 6 Z 2

Es besteht die grundsätzliche Möglichkeit einer, durch die gewerberechtlichen Änderungen des Gebietsschutzes begründeten, Abschreibung des Firmenwertes eines Rauchfangkehrers auf den niedrigeren Teilwert. Eine Abschreibung kann aber nur für bilanzierende Unternehmen und nur dann in Betracht kommen, wenn im Kehrgebiet auch tatsächlich eine neue Konzession vergeben wird.

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