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Steuerliche Beurteilung des Autoradios im Unternehmer-Kfz

SteuerrechtErlaßrundschau SteuerrechtRdW 1994, 119 Heft 4 v. 1.4.1994

EStG: § 4 Abs 4

Sondereinrichtungen, die typischerweise nicht dem Betrieb eines Kfz dienen, werden als selbständige Wirtschaftsgüter behandelt; dazu gehören zB Autotelefon, Taxameter, Funkeinrichtung udgl (vgl Abschn 55 Abs 15 letzter Unterabsatz EStR 1984).

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