Das österreichische Recht nimmt Betriebe, in denen weniger als fünf Arbeitnehmer beschäftigt werden, von der Betriebsverfassung aus. Arbeitnehmer, die in solchen Kleinbetrieben gekündigt werden, sind damit auch von der Anfechtung nach § 107 Arbeitsverfassungsgesetz ausgeschlossen. Es handelt sich um eine Ausnahmeregelung, welche Kleinunternehmen, die eine wesentliche Rolle bei der wirtschaftlichen Entwicklung und bei der Schaffung von Arbeitsplätzen spielen, die ihnen auferlegten Lasten erleichtern soll.