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Keine Einverleibung des Wiederkaufsrechtes auf Grundstücksteilen

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1994, 102 Heft 4 v. 1.4.1994

LiegTeilG § 3 Abs 2

GBG §§ 3, 12 Abs 2, 19

Auch das Wiederkaufsrecht kann nur auf dem ganzen Grundbuchskörper (und nicht nur auf demjenigen Teil, auf den sich die Ausübung dieses Rechtes bezieht), also nicht auf einzelnen Grundstücken oder Grundstücksteilen einverleibt werden; eine abweichende Regelung vom Grundsatz des § 3 GBG kann weder aus § 3 Abs 2 LiegTeilG noch aus § 12 Abs 2 GBG gewonnen werden.

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