ABGB §§ 1086, 1088
Hat der Übernehmer einer Sache den Weiterverkauf auf eigene Rechnung zu besorgen, sind die Regelungen des Verkaufsauftrages anzuwenden, auch wenn ein wesentliches Merkmal
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ABGB §§ 1086, 1088
Hat der Übernehmer einer Sache den Weiterverkauf auf eigene Rechnung zu besorgen, sind die Regelungen des Verkaufsauftrages anzuwenden, auch wenn ein wesentliches Merkmal
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