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Keine Schikane durch Eigentumsfreiheitsklage; Ausmaß einer ersessenen Dienstbarkeit

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1994, 102 Heft 4 v. 1.4.1994

ABGB §§ 484, 523, 1295

Der Umfang einer ersessenen Dienstbarkeit richtet sich nach der Nutzung während der gesamten Ersitzungszeit. War diese teilweise nur privater Natur, besteht sie nicht auch für eine sonst erfolgte gewerbliche Nutzung.

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