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Nichtigkeit sittenwidriger Motivkündigungen

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1994, 86 Heft 3 v. 1.3.1994

ABGB § 879

Werden durch eine Kündigung rechtlich geschützte Interessen und Lebensbereiche gravierend verletzt, so ist eine Berufung auf § 879 ABGB zulässig, soweit nicht ohnehin die Regelungen der §§ 105 Abs 3 Z 1, 107 und 130 Abs 4 ArbVG eingreifen.

OGH 11. 8. 1993, 9 Ob A 200/93 (OLG Wien 22. 12. 1992, 34 Ra 80/92; ASG Wien 28. 1. 1992, 24 Cga 516/91)

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