AngG § 19 Abs 1
ABGB § 1158 Abs 1
Für ein auf bestimmte Zeit eingegangenes Arbeitsverhältnis kann zusätzlich die Möglichkeit einer Kündigung zu einem früheren Termin vereinbart werden.
AngG § 19 Abs 1
ABGB § 1158 Abs 1
Für ein auf bestimmte Zeit eingegangenes Arbeitsverhältnis kann zusätzlich die Möglichkeit einer Kündigung zu einem früheren Termin vereinbart werden.