Über die Unentbehrlichkeit des ESt-Handbuches von Quantschnigg/Schuch für die Praxis bedarf es wohl keiner Worte. Mit welcher Intensität die Kommentierung erfolgt, läßt sich aber am besten an Hand eines Beispieles darstellen; besonders geeignet dafür erscheint die Besteuerung von Personenvereinigungen, die Quantschnigg/Schuch auf über 40 Seiten kommentieren (§ 23 Tz 17-52).