In zwei Grundsatzerkenntnissen (16. 11. 1993, 93/147 0124, 0125) hat der VwGH kürzlich seine bisher restriktive Rechtsprechung zu den Werbungskosten bei den Spekulationseinkünften gelockert. Nach der bisherigen Judikatur
waren Zinsen zur Finanzierung des Spekulationsobjekts nicht abzugsfähig, da sie nicht mit der Veräußerung, sondern mit der Anschaffung im Zusammenhang stehen (vgl VwGH 13. 5. 1986, 83/14/0089),