Mit BGBl 1993/253 sowie mit dem Steuerreformgesetz 1993, BGBl Nr 818, wurden mehrere Änderungen beim Investitionsfreibetrag vorgenommen. Durch die zahlreichen Spezialregelungen sowie vor allem durch deren zeitlich unterschiedliches Inkrafttreten erscheint die Rechtslage einigermaßen unübersichtlich, was in letzter Zeit zu zahlreichen Anfragen geführt hat. Aus diesem Grund hat das Bundesminsterium für Finanzen noch vor Weihnachten einen entsprechenden Durchführungserlaß erstellt, der neben den 1993 und 1994 eingetretenen Änderungen als „Anhängsel“ auch (praktisch nur noch für die Vergangenheit interessante) Aussagen zur Abgrenzung zwischen Nutzungsrechten und bloßen Abgrenzungsposten enthält.