Das Steuerreformgesetz 1993 sieht eine begünstigte Nachversteuerung von Investitionsrücklagenbeträgen vor, die bis 1988 von Freiberuflern durch die Anschaffung von Wertpapieren verwendet worden sind (§ 112 Z 2 EStG 1988 idF des Steuerreformgesetzes 1993, BGBl 1993/818). Damit soll eine Bereinigung dieser komplizierten, viele Jahre „nachhängenden“ Rechtslage erfolgen, die vor allem bei mittlerweile pensionierten Freiberuflern eine jährliche Veranlagung erforderlich machte.