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Entlassung wegen Verweigerung von Überstundenarbeit

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1994, 22 Heft 1 v. 1.1.1994

GewO 1859 § 82 lit f

Eine auf der Treuepflicht beruhende Verpflichtung, Überstunden zu leisten, wird erst dann schuldhaft verletzt, wenn der Arbeitnehmer alle Umstände gekannt hat, die seine Treuepflicht auslösen.

OGH 9. 6. 1993, 9 Ob A 122/93 (OLG Graz 25. 2. 1993, 7 Ra 94/92; LGZR Graz 17. 3. 1992, 30 Cga 101/91)

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