ArbVG § 105 Abs 3 Z 1 lit i
Nimmt der Arbeitgeber die Ablehnung seines Anbotes auf zulässige Änderung des Arbeitsvertrages durch den Arbeitnehmer zum Anlaß der Kündigung des Arbeitsverhältnisses, so fällt dieses Motiv nicht unter den Anfechtungstatbestand des § 105 Abs 3 Z 1 lit i ArbVG.