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Kein Wettbewerbsverstoß durch Abwerben eines Kunden durch Versprechen eines Aufwandersatzes

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1994, 14 Heft 1 v. 1.1.1994

UWG § 1

Auch planmäßiges Abwerben fremder Kunden ist erst dann wettbewerbswidrig, wenn besondere, den Wettbewerb verfälschende Umstände hinzutreten, wie etwa das Anschwärzen eines Mitbewerbers oder irreführende Praktiken udgl, oder etwa allein die Schädigung des Mitbewerbers bezweckt wird.

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