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Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitnehmers

ArbeitsrechtHelmut AndexlingerRdW 1994, 400 Heft 12 v. 1.12.1994

Auch dem Arbeitsverhältnis ist die zweiseitige Verbindlichkeit der Leistung eigen. Ohne Arbeit gebührt dem Arbeitnehmer grundsätzlich kein Entgelt. Ebenso aber: Ohne Entgelt hat der Arbeitgeber grundsätzlich keinen Anspruch auf Arbeitsbereitschaft.

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