In der Entscheidung vom 25. 5. 1994, 9 Ob A 67/94 1) hatte der OGH in bezug auf die Rechtfertigung von Kettendienstverträgen2) durch wirtschaftliche Gründe gem § 54 Abs 1 ASGG festzustellen, ob die durchwegs aufeinanderfolgenden, von jeweils 1. September bis zum 30. Juni des nächsten Jahres (Spielsaison) befristeten Dienstverträge der DN des Publikumsdienstes eines Theaters (Garderobepersonal, Wartefrauen und Billeteure) einen unzulässigen Kettenvertrag darstellen, oder ob diese Vertragskette durch die spielfreien Theaterferien sachlich gerechtfertigt ist. Unter der Einschränkung, daß die besonderen wirtschaftlichen und sozialen Rechtfertigungsgründe nicht generalisiert werden könnten und in jedem Einzelfall zu prüfen seien, hat der OGH festgestellt, daß sich die DN des Publikumsdienstes, mit denen zwei aufeinanderfolgende befristete Dienstverträge abge-