KO: §§ 28, 31 Abs 1 Z 1, 2. Fall
ABGB §§ 1412, 1431
Glaubt ein Dritter zu einer Zahlung aus seinen Mitteln gesetzlich verpflichtet zu sein und leistet er dementsprechend, so kann es sich dabei um keine Benachteiligung der Masse handeln, wenn dem späteren Gemeinschuldner dieser Betrag auf keinen Fall zugekommen wäre.