EStG § 31
BAO § 22
Wird das Stammkapital einer GesmbH erhöht und das Bezugsrecht einem Nichtgesellschafter gegen Zahlung eines Ausgleichs für die auf den neuen Geschäftsanteil übergehenden stillen Reserven eingeräumt, so kann dies die Veräußerung eines Anteils (Anwartschaft auf eine solche Beteiligung) sein. Wird dieser Ausgleich in Form eines Agios an die GesmbH eingezahlt und in engem zeitlichem Zusammenhang wieder an die Altgesellschafter ausgezahlt, kann ein Gestaltungsmißbrauch vorliegen. Die Zahlungen an die Altgesellschafter sind dann als Entgelt für die Einräumung der Bezugsrechte zu behandeln.