KO idF vor 1. 7. 2010 § 25
Gem Art 89 Abs 2 und Art 140 Abs 1 B-VG wird an den VfGH der Antrag gestellt, § 25 KO idF der Nov BGBl 1982/370 als verfassungswidrig aufzuheben.
Wie der VfGH im Beschluß vom 3. 12. 1992 (s RdW 1993, 114) über die Einleitung eines Gesetzesprüfungsverfahrens über die Verfassungsmäßigkeit des § 25 KO idF der Nov BGBl 370/1982 ausgesprochen hat, bestehen wegen dieser Vorschrift verfassungsrechtliche Bedenken wegen Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes. Es scheint, daß sie ohne sachlichen Grund ausschließlich Arbeitnehmerforderungen aus Anlaß eines Konkurses kürzt und diese Kürzung in sich unsachlich gestaltet, da eine dem Abs 2 der Stammfassung des § 25 KO entsprechende Vorschrift über den Schadenersatzanspruch des Arbeitnehmers fehlt (bzw durch das Insolvenzrechtsänderungsgesetz nicht wieder eingeführt wurde). Obwohl nur das Kündigungsrecht des Masseverwalters die Notwendigkeit einer solchen Ergänzung auslöse, müsse der - für sich gesehen unbedenkliche - Text insgesamt in Prüfung gezogen werden.