In RdW 1992, 275, „Verfassungsrechtliche Problematik der gesetzlichen Regelungen von Entgeltansprüchen bei Insolvenz", vertrat ich die Rechtsansicht, daß neben § 25 KO auch Bestimmungen der Ausgleichsordnung verfassungsrechtlich bedenklich seien. Dies treffe auf § 20 b Abs 2 AO zu, infolge Verletzung des rechtlichen Gehörs und auf § 23 Abs 1 Z 3 AO, infolge der Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Weiterarbeit gegen das auf die Ausgleichsquote reduzierte Entgelt.