ABGB § 914
MRG § 12
Das dem Mieter im Mietvertrag eingeräumte Recht, dem Vermieter während des Mietverhältnisses einen anderen Mieter in Vorschlag zu bringen und auf diesen, sofern gegen die Person des neuen Mieters keine berechtigten Einwendungen seitens des Vermieters erhoben werden können, alle Rechte und