MRG § 12 Abs 3
Mangels Anhaltspunkten für einen Verzicht kann der Vermieter aufgrund einer seinerzeit mit dem Unternehmensveräußerer vereinbarten Wertsicherung diese auch vom Unternehmenserwerber verlangen, selbst wenn er in seinem Antrag nach § 12 Abs 3 MRG auf Feststellung des angemessenen Mietzinses hierauf nicht ausdrücklich Bezug genommen hat.