EStG § 4 Abs 4, § 16, § 20
1. Die Möglichkeit, im Zuge einer Studienreise erwerbbare Kenntnisse auch auf andere Art zu gewinnen, ist für die steuerliche Berücksichtigung der Kosten für die Stadienreise irrelevant. Dies ergibt sich daraus, daß die Abgabenbehörden Angemessenheit und Zweckmäßigkeit eines betrieblich oder beruflich veranlaßten Aufwandes nicht zu prüfen haben.