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Ausbuchung einer Verbindlichkeit wegen Verjährung

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1993, 167 Heft 5 v. 1.5.1993

EStG § 4 Abs 1, § 6 Z 3

Tritt hinsichtlich einer Verbindlichkeit Verjährung ein, so ist sie nicht schon im Zeitpunkt des Eintritts der Verjährung auszubuchen, sondern erst in jenem Zeitpunkt, in dem das Gebrauchmachen von der Verjährungseinrede feststeht.

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