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VfGH: Aussetzungszinsen verfassungswidrig?

SteuerrechtRdW 1993, 157 Heft 5 v. 1.5.1993

Der VfGH hat gegen die Aussetzungszinsen und ihre Gleichbehandlung mit Stundungszinsen ein Gesetzesprüfungsverfahren eingeleitet (E 16. 10. 1992, B 823/91):

1. Es besteht ein wesentlicher Unterschied zwischen der Stundung und der Aussetzung.

2. Bei der Stundung hat der Abgabepflichtige in der Regel keinen Einwand gegen den Inhalt bzw die Richtigkeit des Abgabenbescheides.

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