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Übersicht über Änderungen beim Investitionsfreibetrag

SteuerrechtRdW 1993, 158 Heft 5 v. 1.5.1993

 

(Teil-)Anschaffungs-oder (Teil-)Herstellungskosten bzw nachträgliche Anschaffungs-oder Herstellungskosten fallen an

Wirtschaftsgut

 

1. 2. 1993

1. 4. 1994

 

bis

bis

bis

ab

31. 1. 1993

31. 3. 1994

31. 3. 1995

1. 4. 1995

Bewegliche Anlagegüter ungebraucht

20 %

30 %

15 %

20 %

Bewegliche Anlagegüter gebraucht1)1)Soweit nicht ein IFB-Ausschluß gegeben ist, zB für gebrauchte LKW (auch wenn schadstoffarm), bei „Sale and Lease (bzw Sale) Back“ sowie im Rahmen eines Konzerns.

20 %

20 %

15 %

20 %

Nutzungsrechte

20 % oder 0 %2)2)Ein IFB-Ausschluß für Nutzungsrechte (insb Mietrechte) gilt ab der Veranlagung 1993. Er gilt jedoch nicht für Werknutzungsbewilligungen und das Werknutzungsrecht im Sinn des Urheberrechtsgesetzes, gewerbliche Schutzrechte, gewerbliche Erfahrungen und Berechtigungen.

0 %

0 %

0 %

Gebäudeherstellung3)3)Für (Teil-)Herstellungs- oder Anschaffungskosten ab 1. 2. 1993 ist das Erfordernis, wonach bei vermieteten Gebäuden (ausgenommen bei Arbeiterwohnstätten) die gewerbliche Vermietung von Wirtschaftsgütern der ausschließliche Betriebsgegenstand sein muß, entfallen. Voraussetzung für den IFB ist daher nur mehr, daß das Gebäude unmittelbar dem Betriebszweck dient (somit kein gewillkürtes Betriebsvermögen darstellt). Baubeginn bis 1. 2. 1993

20 %

20 %

15 %

20 %

Gebäudeherstellung4)4)Siehe fn 3. Baubeginn ab 1. 2. 1993

20 %

30 %5)5)Tatsächlicher Baubeginn (Neuerrichtung oder Herstellungsmaßnahmen auf bestehendes Gebäude) muß nach dem 31. 1. 1993 erfolgen, vorangehende Planung ist unschädlich. Abschn 55 Abs 17 EStR 1984, wonach bei Fertigstellung eines angeschafften Rohbaus bei Überwiegen der Fertigstellungskosten insgesamt ein Herstellungsvorgang anzunehmen ist, ist nicht anzuwenden.

15 %

20 %

Gebäudeanschaffung6)6)Siehe fn 3.

20 %

20 %

15 %

20 %

Kraftfahrzeuge allgemein7)7)Insbesondere für nicht schadstoffarme neue LKW sowie für neue Klein-LKW und für Kleinbusse. Bei PKW, Kombis und Motorrädern ist ein IFB nur für Fahrschulfahrzeuge oder für Kraftfahrzeuge, die zu mindestens 80 % der gewerblichen Personenbeförderung oder der gewerblichen Vermietung dienen, möglich.

10 %

10 %

10 %

10 %

Schadstoffarme neue LKW

20 %

30 %

15 %

20 %

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