AZG § 14 Abs 1
Zeiten des Aufenthalts von Lenkern in Ruhekabinen im fahrenden Bus sind als Arbeitszeit und nicht als Ruhezeit zu werten.
VwGH 8. 10. 1992, 91/19/0130
AZG § 14 Abs 1
Zeiten des Aufenthalts von Lenkern in Ruhekabinen im fahrenden Bus sind als Arbeitszeit und nicht als Ruhezeit zu werten.
VwGH 8. 10. 1992, 91/19/0130