1. Investitionsfreibetrag
1.1. Befristete Anhebung
Als Teil des sogenannten „Konjunkturbelebungspaketes“ wurde der Investitionsfreibetrag für die Zeit zwischen 1. Februar 1993 und 31. März 1994 auf 30 % angehoben. Zur Erhöhung des Anreizes, Investitionen innerhalb dieses Zeitraums zu tätigen, soll der Investitionsfreibetrag zwischen dem 1. April 1994 und dem 31. März 1995 auf 15 % abgesenkt werden. Unmaßgeblich ist, ob ein Regelwirtschaftsjahr oder ein abweichendes Wirtschaftsjahr gegeben ist.