BEinstG § 8 Abs 2
Eine Betriebsstillegung stellt einen besonderen Ausnahmefall iSd § 8 Abs 2 BEinstG dar, welcher eine nachträgliche Zustimmung des Behindertenausschusses zur Kündigung des Behinderten ermöglicht.
VwGH 25. 9. 1992, 92/09/0097
BEinstG § 8 Abs 2
Eine Betriebsstillegung stellt einen besonderen Ausnahmefall iSd § 8 Abs 2 BEinstG dar, welcher eine nachträgliche Zustimmung des Behindertenausschusses zur Kündigung des Behinderten ermöglicht.
VwGH 25. 9. 1992, 92/09/0097