UrlG § 16
Voraussetzung der Pflegefreistellung ist es nicht, daß die Pflegebedürftigkeit des nahen Angehörigen während der gesamten Zeit besteht, sondern daß die erforderliche Betreuung mit der Erbringung der Arbeitsleistung unvereinbar ist.
OGH 11. 11. 1992, 9 Ob A 265/92