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Gesellschaftsanteile als Vermögen nach § 99 JN

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1993, 111 Heft 4 v. 1.4.1993

JN § 99 Abs 1

Vermögen iSd § 99 Abs 1 JN sind nur diejenigen Güter und Rechte, die verwertbar sind. Auch ein Geschäftsanteil an einer inländischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist gem § 76 Abs 1 und 3 GmbHG übertragbar und daher Vermögen iSd § 99 Abs 1 JN. Sein Wert bestimmt sich nach dem bei einer Übertragung erzielbaren Preis.

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