JN § 99 Abs 1
Vermögen iSd § 99 Abs 1 JN sind nur diejenigen Güter und Rechte, die verwertbar sind. Auch ein Geschäftsanteil an einer inländischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist gem § 76 Abs 1 und 3 GmbHG übertragbar und daher Vermögen iSd § 99 Abs 1 JN. Sein Wert bestimmt sich nach dem bei einer Übertragung erzielbaren Preis.