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VwGH hält an seiner Judikatur fest: Bei Karenzierung kein Arbeitslosengeld

ArbeitsrechtU. R.RdW 1993, 112 Heft 4 v. 1.4.1993

Im Erk vom 20. 10. 1992, Zl 92/08/0047, bestätigt der VwGH die in seinem grundlegenden Erk vom 26. 11. 1984, Zl 83/08/0083, Slg Nr 11.600/A, ausgesprochene Auffassung, daß das erste Tatbestandsmerkmal des § 12 Abs 1 AlVG (Arbeitslosigkeit) nur im Falle der Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses erfüllt sei; dh, daß dieses gelöst (und nicht bloß karenziert) sein müsse, damit Arbeitslosigkeit iS der genannten Gesetzesstelle vorliege.

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