EGZPO Art XLII
HVG §§ 14, 15
Auch dem selbständigen Handelsvertreter steht - gleich dem sog „freien Handelsvertreter“ und dem provisionsberechtigten Angestellten - der klagbare Anspruch auf Vorlage einer Abrechnung durch Mitteilung eines Buchauszuges mit nachfolgender Konkretisierung des Leistungsbegehrens in Form einer Stufenklage nach Art XLII EGZPO zu (Ablehnung der bisherigen Judikatur; daneben verbleibt die Möglichkeit, den Anspruch auf Bucheinsicht im außerstreitigen Verfahren durchzusetzen.